Schlüsselinformationen

  1. Fragen des Arbeitgebers nach dem Krankheitsgrund sind unzulässig.
  2. Zulässig sind Fragen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, mögliche betriebliche Ursachen einer Erkrankung sowie den Unfallhergang und die Ursachen eines Arbeitsunfalls. 
  3. Ausnahmeregelungen bestehen im Hinblick auf Fragen des Arbeitgebers zu möglichen Tätigkeitseinschränkungen, einer Ansteckungsgefahr durch Infektionskrankheiten, dem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie der Beabsichtigung einer krankheitsbedingten Kündigung.




BGM-Praxistipp

Konzentrieren Sie sich im Gesundheitsgespräch auf zulässige Fragen und bauen Sie Vertrauen zu Ihren Mitarbeitern auf. Nehmen Sie eine interessierte und aktiv-zuhörende Gesprächshaltung ein. Tun Sie nichts, was das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter in ein solches Gespräch gefährden könnte.




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